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Zauber-Clown Emma

...wie ein Zauberer, nur viel viel cooler....

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Kommt es zwischen dem Auftraggeber und Brunhilde Küßner bzw einer ihrer Künstlerfiguren zu einem Engagement-Vertrag, egal ob in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form, so gilt dieser Vertrag immer als abgeschlossen zwischen dem Auftraggeber und der Emma Entertainment, vertreten durch Brunhilde Küßner.

Der Künstler verpflichtet sich, den vereinbarten Auftritt pünktlich und wie vereinbart durchzuführen. Sollte der Künstler aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zB Krankheit oder höherer Gewalt ausfallen, so besteht kein Auftrittsanspruch seitens des Auftraggebers, der Künstler bzw die Emma-Entertainment werden jedoch bemüht sein, gleichwertigen Ersatz zu finden.

Die Zahlung der jeweils vereinbarten Gage ist fällig am Tage des Auftritts. Eine Absage des Auftritts nach Rück-Bestätigung durch den Auftraggeber entbindet nicht von der Zahlungverpflichtung der vereinbarten Gage.
Gleiches gilt bei Ausfall der Veranstaltung. Fest vereinbart und rückbestätigt gilt ein Engagement wenn es durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt ist oder ein Termin schriftlich fix reserviert ist und die Reservierung nicht durch den Auftraggeber schriftlich freigegeben wird. Als schriftlich€ gelten grundsätzlich auch entsprechende emails. Reservierungen müssen spätestens 8 Wochen vor dem Engagement aufgehoben werden, ansonsten gelten sie als fix vorbehaltlich dass dieser Termin noch mit einem anderen, vergleichbaren Engagement aufgefüllt werden kann. Der Nachweis dazu ist vom Auftraggeber zu führen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorab besprochene Bühnenvoraussetzungen einzuhalten. Sollte ein Auftritt oder Teile des Auftritts auf Grund nicht eingehaltener Absprachen durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, so behält sich der Künstler vor, den Auftritt kostenpflichtig entsprechend zu kürzen oder abzusagen. Ein Minderungsrecht der Gage ist bei Verschulden des Veranstalters ausgeschlossen.

Bei Buchung durch Privatleute, Institutionen, Körperschaften und Firmen ist der Künstler berechtigt, diese natürlichen oder juristischen Personen als Referenz anzugeben - auch unter Nutzung eines eventuellen Firmenlogos oder sonstiger Darstellung zu Werbe- und Imagezwecken auf der Website oder sonstigen Medien.

Gleiches gilt für Künstler, die in Projekten der EMMA Entertainment, des Seiteninhabers oder des Zaubertheaters auftreten. Deren Einverständnis erfolgt durch Auftrittszusage. Rechte an Medien jeder Art die während des Auftritts angefertigt wurden und überlassenen Unterlagen bleiben bei EMMA Entertainment, bzw  Zaubertheater Regensburg.

Der Auftraggeber kann diesem Punkt im Vorfeld aber auch nachträglich widersprechen. Einfache Schriftform genügt. Weder Künstler noch Emma-Entertainment werden dann von diesem Namen Gebrauch machen bzw Namen und/oder Logo umgehend von der Referenzseite löschen. Ein Schadenersatzanspruch daraus wird von beiden Seiten ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist - auch zwischen ordentlichen Kaufleuten - stets Regensburg